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„Hatte dem RA 2 absolut einfache Fälle gegeben. Der RA nahm beide an, löste aber das einfache Problem
weder durch einen Schriftsatz an die Gegenseite noch durch Erklärungen vor Gericht, kam gänzlich unwissend zum Gerichtssaal. Danach forderte er Gelder, obwohl er eigentlich nur noch eines machen kann: für den ewidenten Schaden seine Haftpflichtversicherung einschalten. Es ist zu evident, dass hier dem Mandanten ein Schaden in 5stelliger Höhe durch den RA entstanden ist, der noch nicht mal ein von ihm befürwortetes Gutachten einreichte. Die RA-Kammer beklagt zunehmend die schlechte Arbeit von Anwälten in Deutschland, und dann kommt die Hochrechnung Lebenszeitverlust, nicht auszahlbar für den seines Urlaubs beraubten Mandanten und Differenzhypothese, die eigentlich jeder Anwalt selbst ausrechnen kann. Er muss nicht vom Richter gemaßregelt werden, kann sich selbst an seine Versicherung wenden. Entsetzen. Der schlechteste Anwalt Bayerns für mich, die ich in meinem leben gut 4 Dutzend Anwälte brauchte.
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